AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vermietung
1. Culture Care vermietet hochwertige Veranstaltungstechnik. Zum Schutz der Mietobjekte und zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit sind sämtliche Einzelheiten der konkreten Einsatzbedingungen von entscheidender Bedeutung. Der Vertragspartner ist insofern verpflichtet, so früh wie möglich schriftlich sämtliche Faktoren mitzuteilen, die für die technische Abwicklung vor Ort von irgendeiner Bedeutung sein könnten. Dies betrifft insbesondere auch den Fall, dass eine Verwendung der Mietsache zusammen mit fremden Geräten vorgesehen ist. Nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Besonderheiten fallen, unabhängig von einer eventuellen sonstigen Feststellbarkeit für Culture Care, einzig und allein in die Risikosphäre des Vertragspartners.
2. Culture Care ist verpflichtet, die Mietobjekte dem Vertragspartner in ordnungsgemäßem Zustand ab Ausgabe zur Verfügung zu stellen. In dem Zeitraum ab Lager bis zur Rückkehr zum Lager trägt der Vertragspartner das volle Gefahrenrisiko für die Mietobjekte. Er ist verpflichtet, die Mietobjekte gegen jegliche Gefahren zu schützen und ausreichend zu versichern. In den entsprechenden Gefahrbereich des Vertragspartners fallende Funktionsstörungen der Mietgegenstände berühren Entgeltansprüche von Culture Care nicht. Eine Untervermietung oder sonstige Weitergabe der gemieteten Geräte an Dritte ist dem Vertragspartner untersagt.
3. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für die Mietgegenstände des Vermieters. Die Haftbarkeit umfasst u.a. Sachschäden, Missbrauch durch Bedienungsfehler sowie Diebstahl. Die volle Haftung bei Verlust des Mieters umfasst die Erstattung des aktuellen Marktwerts des Mietgegenstands oder die Kosten für eine Reparatur. Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Gegenstände zu beaufsichtigen und gegen Diebstahl zu schützen.
4. Mängel der Mietobjekte, die in den Verantwortungsbereich von Culture Care fallen, berechtigen nur dann zu einer anteiligen Entgeltsminderung, wenn Culture Care nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher bzw. telefonischer Aufforderung Abhilfe schafft.
5. Der Mietzeitraum erstreckt sich auch ohne gesonderte Erwähnung grundsätzlich immer auf den Gesamtzeitraum ab Lager/bis Lager, umfasst also insbesondere auch Transportzeiten. Die angegebenen Entgelte beinhalten weder Transportkosten, noch Kosten für sonstige Serviceleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich im Bestätigungsschreiben von Culture Care angegeben ist.
6. Die Mietgegenstände sind i.d.R. mit einem StuKo-Aufkleber oder StuKo-Kabelbinder gekennzeichnet. Die Mietgegenstände sind bis zum vereinbarten Rückgabetermin in der Marienstraße 18, 1.OG (rechts) zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe nicht einwandfrei und wie vereinbart auch nach einer erneuten Fristsetzung zur Abhilfe der Mängel, so wird der Vertragspartner für weitere Nutzungen der Mietgegenstände des Vermieters ausgeschlossen.
7. Von Culture Care werden im Wege entgeltlicher Geschäftsbesorgung technische (Transportmaßnahmen, Auf- und Abbauarbeiten, etc.) sowie organisatorische und planerische Serviceleistungen erbracht. Diese Serviceleistungen werden zusätzlich zu einer Vermietung von Mietobjekten berechnet.
II. Förderung von Kultur
1. Die Culture Care GbR ist ein Unternehmen, welches durch seine Aufgaben Kunst, Kultur, bürgerliches Engagement und Bildung zu fördern versteht. Dies geschieht sowohl unmittelbar durch die Durchführung eigener Kulturveranstaltungen, als auch mittelbar durch die Beratung und Bereitstellung von Veranstaltungstechnik.
2. Das Entgelt für die Vermietung von Technik kann individuell ermittelt werden, je nach finanzieller Situation der Veranstalter und dem kulturellem Wert der Veranstaltung. Durch solidarische Preispolitik sollen umsatzstarke Veranstaltungen umsatzschwache Veranstaltungen fördern.
3. Einen Rabatt von 20% erhalten Initiativen des StudierendenKonvent (StuKo) Weimar, Studentenclubs sowie Mitglieder des Kulturtragwerk e.V. oder auch Veranstaltungen mit einem besonderen kulturellen Wert. 50% Rabatt auf Einzelpreise können bei kurzer Nutzungszeit gewährt werden. Rabatte werden ausschließlich vor einer Vermietung durch Culture Care festgelegt. Bei finanzieller Härte, z.B. aufgrund geringer Besucherzahlen bei einer Veranstaltung, behalten wir uns vor nach der Veranstaltung individuelle Rabatte einzuräumen.
III. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen der Culture Care GbR sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt an der Geschäftsstelle nach Rückgabe in bar oder unverzüglich nach Rechnungserhalt. Nur Vertragspartner bei Veranstaltungen mit besonders hohem kulturellem und studentischem Wert ist es möglich einem späteren Zeitpunkt der Zahlung festzulegen.
2. Wird ein vorstehender oder anderweitig vereinbarter Zahlungstermin vom Vertragspartner nicht eingehalten, ist Culture Care berechtigt, die weitere Nutzung der Mietobjekte, sowie vergleichbare sonstige geschuldete Leistungen so lange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.
3. Bei nachträglichen Vertragserweiterungen, insbesondere hinsichtlich des Mietzeitraumes, hat Culture Care Anspruch auf entsprechendes zusätzliches Entgelt, das in erster Linie auf der Grundlage der Einsatzpreise aus dem Bestätigungsschreiben von Culture Care abzurechnen ist. Hilfsweise besteht ein Anspruch auf angemessene, übliche Vergütung. Infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder aufgrund von Planungsänderungen des Vertragspartners sind von diesem gesondert zu zahlen.
4. Fallen einzelne vorgesehene Veranstaltungen aus nach Übergabe der Technik, behält Culture Care grundsätzlich den vollen Entgeltanspruch. Culture Care muss sich jedoch ersparte Aufwendungen verrechnen lassen, sowie die Entgelte, die sie anderweitig in dem betreffenden Zeitraum nach Abzug etwaiger Zusatzaufwendungen durch gleichartige Geschäfte mit den vermieteten Geräten erzielt.
5. Culture Care kann eine Kaution auf eine Mietvereinbarung erlassen, die bei vollständiger einwandfreier Rückgabe der Mietobjekte zurück an den Vertragspartner gezahlt werden muss. Die Kaution kann bei Verzögerung der Entgeltzahlung einbehalten werden bzw. mit dem vereinbarten Entgelt verrechnet werden.
6. Die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln behält sich Culture Care vor. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Vertragspartner zu tragen.
IV. Allgemeine Bestimmungen /Schlussbestimmung
1. Die Verpflichtungen von Culture Care und dem Vertragspartner richten sich ausschließlich nach dem Bestätigungsschreiben von Culture Care sofern diesem von dem Vertragspartner nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird - in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. eines neuen Bestätigungsschreibens von Culture Care.
2. Erfüllungsort für jegliche Ansprüche von Culture Care gegen den Vertragspartner ist in jedem Falle Weimar/Thüringern.
3. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen Culture Care sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden beruhen, das Culture Care zu vertreten hat.
4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Vertragsänderungen und spätere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, sofern der Vertragspartner ihnen nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich widerspricht. Im Übrigen gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien das materielle und das prozessuale Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für jegliche Streitigkeiten aus Verträgen mit einem Vertragspartner wird Weimar als Gerichtsstand bestimmt.
5. Die Darstellung der Mietobjekte auf der Culture Care Internetpräsenz stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Anklicken des Buttons „Senden“ gibt der Vertragspartner eine verbindliche Bestellung von Mietobjekten an. Sobald Culture Care eine Bestätigung übermittelt hat sind die vereinbarten Mietobjekte reserviert. Telefonische und mündliche Reservierungen sind nicht verbindlich.
6. Die Culture Care GbR behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Bestätigungsschreiben einer Reservierung herausstellt, dass das Mietobjekt nicht verfügbar ist. In so einem Fall erhält der Vertragspartner unverzügliche Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Culture Care GbR sind ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmung. Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.